Für Seifensieder & Manufakturen
Endlich rechtssicher Seife verkaufen — ohne Jurastudium
Handgemachte Seife gilt als Kosmetikprodukt und braucht ein PIF nach EU 1223/2009. IndiePiff führt dich Schritt für Schritt durch die Compliance — schnell, günstig und verständlich erklärt.
Kostenlos zur Beta anmeldenWas jeder Seifensieder über EU-Recht wissen muss
Handgemachte Seife ist Kosmetik
Auch wenn du Seife für den Eigenbedarf herstellst und nebenbei verkaufst: Sobald das Produkt auf die Haut kommt und zum Verkauf bestimmt ist, gilt die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 vollumfänglich.
PIF ist Pflicht — auch für kleine Mengen
Es gibt keine Bagatellgrenze. Auch wenn du nur 10 Stück pro Monat verkaufst, brauchst du ein vollständiges Produktinformationsdossier inklusive CPSR.
Natürlich ≠ sicher nach EU-Recht
Ätherische Öle, Lauge (NaOH), Pflanzenextrakte — viele natürliche Inhaltsstoffe unterliegen Konzentrationsgrenzen nach EU-Anhang III. IndiePiff prüft das automatisch.
Von der Rezeptur zum gültigen PIF in 6 Schritten
- 1Rezeptur eingeben (Rohstoffe + Prozentsätze)
- 2Automatischer Check gegen EU-Anhänge II–VI
- 3INCI-Liste generieren (normgerechte Reihenfolge)
- 4PIF-Dossier-PDF herunterladen
- 5Partner-Sicherheitsbewerter unterschreibt für 99 €
- 6CPNP-Notifizierung abschließen — fertig
Rechtlicher Hinweis: Ein PIF ist erst rechtsgültig nach Unterzeichnung durch einen zertifizierten Sicherheitsbewerter (Art. 10 EU 1223/2009).