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Für Seifensieder & Manufakturen

Endlich rechtssicher Seife verkaufen — ohne Jurastudium

Handgemachte Seife gilt als Kosmetikprodukt und braucht ein PIF nach EU 1223/2009. IndiePiff führt dich Schritt für Schritt durch die Compliance — schnell, günstig und verständlich erklärt.

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Was jeder Seifensieder über EU-Recht wissen muss

Handgemachte Seife ist Kosmetik

Auch wenn du Seife für den Eigenbedarf herstellst und nebenbei verkaufst: Sobald das Produkt auf die Haut kommt und zum Verkauf bestimmt ist, gilt die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 vollumfänglich.

PIF ist Pflicht — auch für kleine Mengen

Es gibt keine Bagatellgrenze. Auch wenn du nur 10 Stück pro Monat verkaufst, brauchst du ein vollständiges Produktinformationsdossier inklusive CPSR.

Natürlich ≠ sicher nach EU-Recht

Ätherische Öle, Lauge (NaOH), Pflanzenextrakte — viele natürliche Inhaltsstoffe unterliegen Konzentrationsgrenzen nach EU-Anhang III. IndiePiff prüft das automatisch.

Von der Rezeptur zum gültigen PIF in 6 Schritten

  1. 1Rezeptur eingeben (Rohstoffe + Prozentsätze)
  2. 2Automatischer Check gegen EU-Anhänge II–VI
  3. 3INCI-Liste generieren (normgerechte Reihenfolge)
  4. 4PIF-Dossier-PDF herunterladen
  5. 5Partner-Sicherheitsbewerter unterschreibt für 99 €
  6. 6CPNP-Notifizierung abschließen — fertig
Rechtlicher Hinweis: Ein PIF ist erst rechtsgültig nach Unterzeichnung durch einen zertifizierten Sicherheitsbewerter (Art. 10 EU 1223/2009).