PIF-Pflichtbestandteile nach Artikel 11
Die Produktinformationsdatei (PIF) ist das zentrale Compliance-Dokument für jedes Kosmetikprodukt. Artikel 11 der EU-Kosmetikverordnung legt genau fest, was darin enthalten sein muss.
Produktbeschreibung
Name, Beschreibung und Zweck des Kosmetikprodukts. Erklärt, um welches Produkt es sich handelt, wie es angewendet wird und für wen es bestimmt ist.
Konformitätserklärung (GMP-Nachweis)
Nachweis, dass das Produkt unter guten Herstellungspraktiken (GMP, EN ISO 22716) produziert wurde. Für Kleinbetriebe reicht oft eine schriftliche Eigenerklärung mit Dokumentation.
Sicherheitsbewertung (CPSR)
Das Herzstück des PIF — Teil A (Sicherheitsinformationen) und Teil B (Sicherheitsbewertung, unterzeichnet von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter). Ohne gültige CPSR-Unterschrift ist das PIF nicht rechtsgültig.
Produktspezifikation & Rezeptur
Vollständige qualitative und quantitative Zusammensetzung — alle Inhaltsstoffe mit INCI-Name und Konzentration in Gewichtsprozent. Bei Duftstoffen genügt die Angabe 'Parfum' mit Allergenliste.
Stabilitätsdaten
Nachweis der Produktstabilität unter realistischen Lagerungs- und Anwendungsbedingungen. Bestimmt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder die Verwendungsdauer nach Öffnung (PAO).
Wirksamkeitsnachweise (falls beworben)
Wenn das Produkt bestimmte Wirkungen verspricht (z. B. 'anti-aging', 'feuchtigkeitsspendend'), müssen diese Aussagen durch Studien oder Literaturnachweise belegt sein.
Unerwünschte Wirkungen & Rückrufdaten
Dokumentation aller bekannten unerwünschten Wirkungen und Vorfälle. Muss laufend aktualisiert werden. Bei schwerwiegenden Vorfällen besteht Meldepflicht.
Wichtiger Hinweis zur Rechtsgültigkeit
Das PIF ist erst rechtsgültig, wenn Teil B der Sicherheitsbewertung (CPSR) von einer qualifizierten Person nach Anhang I der EU-Kosmetikverordnung unterzeichnet ist. Diese Person muss mindestens einen Hochschulabschluss in Pharmazie, Toxikologie, Medizin, Dermatologie oder einem verwandten Fachgebiet besitzen.
Was IndiePiff automatisch erstellt
- Produktbeschreibung aus deinen Eingaben generiert
- Vollständige Rezeptur mit INCI-Namen und Konzentrationen
- Automatischer Abgleich gegen EU-Anhänge II–VI
- INCI-Liste in normgerechter Reihenfolge (absteigende Konzentration)
- PIF-Dossier-PDF zur Weiterleitung an den Sicherheitsbewerter
- CPNP-Export für das EU-Cosmetics-Portal