Verbotsstoffe Anhang II — was du nicht verwenden darfst
Anhang II der EU-Kosmetikverordnung listet über 1.300 Stoffe, die in Kosmetika vollständig verboten sind. Daneben gibt es die Anhänge III–VI mit beschränkten Stoffen und Positivlisten. IndiePiff prüft deine Rezeptur automatisch gegen alle diese Listen.
Die fünf relevanten EU-Anhänge
Praxisbeispiele verbotener und beschränkter Stoffe
| Stoff | Typische Verwendung | Status |
|---|---|---|
| Formaldehyd | Konservierungsmittel | Verboten ab 0,1 % (Schleimhautkontakt); 0,2 % bei anderen Produkten |
| Bleiverbindungen | Pigmente (historisch) | Vollständig verboten in allen Kosmetika |
| Quecksilber und -verbindungen | Aufhellungsmittel (historisch) | Vollständig verboten in allen Kosmetika |
| Triclosan | Antimikrobieller Wirkstoff | Nur noch in bestimmten Zahnpflegeprodukten erlaubt; in Kosmetika verboten |
| Parabene (bestimmte) | Konservierungsmittel | Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben verboten |
Stand: EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 in der Fassung April 2026. Anhänge werden regelmäßig aktualisiert — IndiePiff hält die Datenbank aktuell.
Achtung: “Natürlich” bedeutet nicht “erlaubt”
Viele natürliche Inhaltsstoffe wie bestimmte ätherische Öle, Pflanzenauszüge oder Mineralien unterliegen Konzentrationsgrenzwerten nach Anhang III oder sind in Anhang II aufgeführt. Der natürliche Ursprung eines Stoffes schützt nicht vor der Verbotsliste.
Automatischer Abgleich mit IndiePiff
IndiePiff gleicht jede Rezeptur automatisch gegen alle fünf EU-Anhänge ab. Verbotene Stoffe werden sofort markiert, beschränkte Stoffe zeigen eine Warnung mit dem geltenden Grenzwert. So entstehen keine unerwarteten Überraschungen beim Sicherheitsbewerter.
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