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Inhaltsstoffe

Verbotsstoffe Anhang II — was du nicht verwenden darfst

Anhang II der EU-Kosmetikverordnung listet über 1.300 Stoffe, die in Kosmetika vollständig verboten sind. Daneben gibt es die Anhänge III–VI mit beschränkten Stoffen und Positivlisten. IndiePiff prüft deine Rezeptur automatisch gegen alle diese Listen.

Die fünf relevanten EU-Anhänge

Anhang IIÜber 1.300 verbotene Stoffe — dürfen nicht verwendet werden
Anhang IIIBeschränkte Stoffe — nur bis zu bestimmten Konzentrationen erlaubt
Anhang IVZugelassene Farbstoffe — nur diese Liste darf verwendet werden
Anhang VZugelassene Konservierungsmittel — nur diese Liste, bis max. Konzentration
Anhang VIZugelassene UV-Filter — nur diese Liste, bis max. Konzentration

Praxisbeispiele verbotener und beschränkter Stoffe

StoffTypische VerwendungStatus
FormaldehydKonservierungsmittelVerboten ab 0,1 % (Schleimhautkontakt); 0,2 % bei anderen Produkten
BleiverbindungenPigmente (historisch)Vollständig verboten in allen Kosmetika
Quecksilber und -verbindungenAufhellungsmittel (historisch)Vollständig verboten in allen Kosmetika
TriclosanAntimikrobieller WirkstoffNur noch in bestimmten Zahnpflegeprodukten erlaubt; in Kosmetika verboten
Parabene (bestimmte)KonservierungsmittelIsopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben verboten

Stand: EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 in der Fassung April 2026. Anhänge werden regelmäßig aktualisiert — IndiePiff hält die Datenbank aktuell.

Achtung: “Natürlich” bedeutet nicht “erlaubt”

Viele natürliche Inhaltsstoffe wie bestimmte ätherische Öle, Pflanzenauszüge oder Mineralien unterliegen Konzentrationsgrenzwerten nach Anhang III oder sind in Anhang II aufgeführt. Der natürliche Ursprung eines Stoffes schützt nicht vor der Verbotsliste.

Automatischer Abgleich mit IndiePiff

IndiePiff gleicht jede Rezeptur automatisch gegen alle fünf EU-Anhänge ab. Verbotene Stoffe werden sofort markiert, beschränkte Stoffe zeigen eine Warnung mit dem geltenden Grenzwert. So entstehen keine unerwarteten Überraschungen beim Sicherheitsbewerter.

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