CPNP-Notifizierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Wie du dein Kosmetikprodukt im EU-Cosmetics-Portal (CPNP) notifizierst — von der Registrierung bis zur abgeschlossenen Meldung. Mit Screenshots-Beschreibung und häufigen Fehlern.
Bevor du dein Kosmetikprodukt in der EU in den Handel bringst — egal ob über deinen Onlineshop, Etsy oder einen stationären Händler — muss es im EU-Cosmetics-Portal (CPNP) notifiziert sein. Die Notifizierung ist kostenlos, aber ohne sie ist der Verkauf rechtswidrig.
Diese Anleitung erklärt den vollständigen Prozess: von der ersten Registrierung bis zur abgeschlossenen Notifizierung — mit allen Fallstricken, die kleinen Hersteller regelmäßig in die Falle locken.
Was ist das CPNP?
Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist die offizielle EU-Datenbank für Kosmetika. Es wurde 2013 von der Europäischen Kommission eingeführt und ist seither die Pflichtplattform für alle, die Kosmetika in der EU vermarkten. Die Datenbank dient in erster Linie dem Verbraucherschutz: Im Vergiftungsfall können Behörden und Mediziner sofort auf die Inhaltsstoffe zugreifen.
Rechtliche Grundlage ist Artikel 13 der EU-Verordnung 1223/2009. Die Notifizierungspflicht gilt für jede verantwortliche Person, die ein kosmetisches Mittel in der EU auf dem Markt bereitstellt — unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wer muss notifizieren?
Die verantwortliche Person nach Artikel 4 der Verordnung ist zur Notifizierung verpflichtet. Für Hersteller, die ihre Produkte selbst verkaufen, ist das in der Regel die Herstellerin oder der Hersteller selbst. Für Importeure aus Drittländern ist es die EU-ansässige Person, die das Produkt in Verkehr bringt.
Wichtig: Die Notifizierung muss vor dem ersten Inverkehrbringen erfolgen. Auch eine einzige Einheit, die du verkaufst, löst die Pflicht aus.
Was du vor der Notifizierung brauchst
Ohne diese Unterlagen kommt du im CPNP nicht weit:
Pflichtangaben für jede Notifizierung:
- Produktkategorie nach CPNP-Klassifikation (z. B. „Shampoo", „Körperlotion", „Lippenstift")
- Vollständige INCI-Liste mit allen Inhaltsstoffen in normgerechter Schreibweise
- Verpackungsfotos — Vorder- und Rückseite des Verkaufsgebindes (JPG oder PNG, mind. 300 dpi)
- Ursprungsland des Produkts
- CMR-Stoffe (karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe nach Anhang VI, Teil 2 der CLP-Verordnung): Falls vorhanden, müssen diese gesondert deklariert werden
- Nano-Angaben: Falls du Nanomaterialien verwendest, sind Sonderangaben erforderlich
- Kontaktdaten der verantwortlichen Person (Name, Adresse, E-Mail)
Schritt 1: Registrierung im CPNP
Gehe auf ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing und navigiere zum CPNP-Eingang. Die eigentliche Anmeldeadresse lautet: cpnp.ec.europa.eu
Du benötigst einen EU-Login-Account (früher: ECAS). Falls du noch keinen hast:
- Gehe auf webgate.ec.europa.eu/cas
- Klicke auf „Neues Konto erstellen"
- Verifiziere deine E-Mail-Adresse
- Logge dich mit den neuen Zugangsdaten im CPNP ein
Beim ersten Login wirst du aufgefordert, dein Unternehmen zu registrieren. Trage dort deine vollständigen Unternehmensdaten ein. Für Einzelunternehmer genügen Name, Adresse und E-Mail. Die USt-IdNr. ist optional, aber empfehlenswert falls vorhanden.
Schritt 2: Neue Notifizierung anlegen
Nach dem Login siehst du dein CPNP-Dashboard. Klicke auf „Neue Notifizierung erstellen" (oder „Create new notification"). Das Portal ist mehrsprachig — du kannst auf Deutsch umschalten.
2.1 Grunddaten eingeben
Trage zuerst ein:
- Produktname (exakt wie auf der Verpackung)
- Produktkategorie (aus dem CPNP-Dropdown — wähle die spezifischste zutreffende Kategorie)
- Schalentyp (Einweg, Mehrweg, Probe etc.)
- Zielgruppe (Erwachsene / Kinder unter 3 Jahren / Profis)
Achtung Kinder-Produkte: Produkte, die für Kinder unter 3 Jahren bestimmt sind oder für die Verwendung im Genitalbereich, unterliegen besonderen Einschränkungen. Wähle die Kategorie sorgfältig.
2.2 Inhaltsstoffe eingeben
Dieser Schritt ist zeitaufwändig, aber kritisch. Das CPNP hat eine eigene Datenbank mit INCI-Namen — du musst jeden Stoff über die Suchfunktion auswählen. Handgeschriebene oder abweichende Schreibweisen werden nicht akzeptiert.
Für jeden Inhaltsstoff trägst du ein:
- INCI-Name (aus der CPNP-Datenbank wählen)
- Konzentrationsbereich (in Prozent, als Range wie „0,01–1,00 %")
- Funktion (z. B. „Emollient", „Konservierungsmittel", „Farbstoff")
Falls ein INCI-Name nicht in der Datenbank steht: Das passiert gelegentlich bei neuen oder sehr spezifischen Rohstoffen. In diesem Fall musst du den Stoff über das „Neuer Stoff"-Formular im CPNP beantragen. Das kann einige Werktage dauern.
2.3 Fotos hochladen
Lade mindestens ein Foto des fertigen Produkts hoch. Das CPNP verlangt, dass Etikett und Produktbeschriftung auf dem Foto lesbar sind. Empfehlung: Je ein Foto von Vorder- und Rückseite.
Unterstützte Formate: JPG, PNG. Maximale Dateigröße pro Bild: 10 MB. Aufnahmen auf weißem Hintergrund sind zwar nicht vorgeschrieben, aber für spätere Behördenanfragen empfehlenswert.
2.4 CMR- und Nano-Angaben
Falls du CMR-Stoffe verwendest (z. B. bestimmte Duftstoffe in hoher Konzentration), musst du diese hier separat angeben. Das CPNP fragt direkt: „Enthält das Produkt CMR-Stoffe?" Antworte wahrheitsgemäß — falsche Angaben können zu Bußgeldern führen.
Bei Nanomaterialien (Partikelgröße unter 100 nm) ist ebenfalls eine Sondererfassung erforderlich. Viele natürliche Zinkoxid-Sonnencremes und Titandioxid-Produkte sind betroffen.
Schritt 3: Notifizierung absenden
Bevor du absendest, prüfe nochmals:
- [ ] Alle INCI-Namen korrekt ausgewählt (keine Tipp-Fehler, kein Freitext)
- [ ] Konzentrationsangaben vollständig
- [ ] Mindestens ein Foto vorhanden
- [ ] CMR/Nano-Felder ausgefüllt
- [ ] Verantwortliche Person korrekt eingetragen
Klicke auf „Notifizierung einreichen". Du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Referenznummer. Speichere diese Nummer — sie ist dein Nachweis für die erfolgte Notifizierung.
Wichtig: Es gibt keine „Genehmigung" seitens der Behörden. Die Notifizierung ist ein Selbstdeklarationssystem. Du meldest — und bist ab diesem Moment für die Richtigkeit verantwortlich.
Schritt 4: Notifizierung bei Änderungen aktualisieren
Jede wesentliche Änderung am Produkt erfordert eine Aktualisierung der Notifizierung:
- Änderung der Rezeptur (neue Inhaltsstoffe, geänderte Konzentrationen)
- Änderung des Produktnamens
- Neue Verpackung mit verändertem Etikett
- Neues Herstellungsland
Kleinere Änderungen wie Farbvarianten desselben Produkts können unter derselben Notifizierung gebündelt werden — das CPNP erlaubt „Produkt-Versionen" innerhalb einer Notifizierung.
Häufige Fehler bei der CPNP-Notifizierung
Fehler 1: Falsche Produktkategorie gewählt Die Kategorie bestimmt, welche Einschränkungen und Grenzwerte gelten. Ein Körperpeeling als „Gesichtspflege" einzutragen ist nicht korrekt und kann bei Marküberwachung zu Problemen führen.
Fehler 2: Inhaltsstoffe als Freitext eingegeben statt aus der Datenbank gewählt Das CPNP lehnt Freitext-Eingaben bei Inhaltsstoffen ab. Nutze ausschließlich die Suchfunktion.
Fehler 3: Fotos zu schlecht aufgelöst oder Text nicht lesbar Die Behörde muss im Ernstfall den Inhaltsstoff sofort identifizieren können. Unscharfe Fotos gefährden im Zweifelsfall die Verbraucher.
Fehler 4: Notifizierung vergessen zu aktualisieren nach Reformulierung Die Notifizierung muss immer den aktuellen Produktstand widerspiegeln. Eine veraltete Notifizierung ist im Marktüberwachungsfall problematisch.
Fehler 5: Separate Notifizierungen für verschiedene Märkte erstellt Das CPNP gilt für die gesamte EU. Eine Notifizierung deckt alle 27 Mitgliedsstaaten ab — du brauchst keine länderspezifischen Einzelmeldungen.
So hilft IndiePiff bei der CPNP-Notifizierung
IndiePiff generiert den CPNP-Export automatisch aus deiner Rezeptur-Eingabe:
- INCI-Namen werden aus unserer validierten Datenbank übernommen — keine Tipp-Fehler
- Konzentrationsangaben werden aus deiner Rezeptur übernommen und automatisch in CPNP-konforme Bereiche umgerechnet
- CMR-Stoffe werden automatisch markiert, wenn sie in deiner Rezeptur enthalten sind
- Vollständige Export-Datei im CPNP-kompatiblen Format zum direkten Upload
Das spart bei einer typischen Rezeptur mit 15–25 Inhaltsstoffen 1–2 Stunden manuelle Dateneingabe.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine informatorische Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Die CPNP-Anforderungen können sich ändern. Aktuelle Informationen findest du auf der Website der Europäischen Kommission.