Duftstoffallergene 2026: Was sich für Kosmetik-Hersteller ändert
EU-Verordnung 2023/1545 erweitert die Liste deklarationspflichtiger Duftstoffallergene auf 82 Stoffe. Frist: Juli 2026. Was Indie-Brands jetzt tun müssen — mit Checkliste.
Ab 1. Juli 2026 gelten für kosmetische Mittel in der EU neue Kennzeichnungspflichten für Duftstoffallergene. Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die bisherige Liste von 26 auf 82 deklarationspflichtige Allergene — eine Verdreifachung.
Für alle, die Kosmetika in der EU herstellen oder importieren, bedeutet das: Etiketten und PIFs müssen bis zu diesem Stichtag überarbeitet sein. Wer verkauft, muss konform sein.
Dieser Artikel erklärt, was sich ändert, welche Stoffe betroffen sind und was du konkret tun musst.
Warum diese Änderung?
Die bisherige Allergenliste in Anhang III der EU-Kosmetikverordnung stammte im Kern aus wissenschaftlichen Empfehlungen aus den frühen 2000er-Jahren. Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat seitdem mehrfach neue Studien veröffentlicht, die zeigen, dass zahlreiche weitere Duftstoffe ein bedeutendes Allergie-Potenzial haben.
Die Verordnung 2023/1545 setzt diese wissenschaftlichen Empfehlungen um und erweitert die Deklarationspflicht auf insgesamt 82 Stoffe. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für einige bereits bekannte Allergene verschärft.
Was sich konkret ändert
Mehr deklarationspflichtige Stoffe
Die bisherigen 26 Pflicht-Allergene bleiben bestehen — zu ihnen kommen 56 neue hinzu. Darunter sind:
Neu: Mehrere Moschus-Verbindungen Synthetische Moschusstoffe wie Galaxolid (HHCB) und Cashmeran wurden bisher nur durch IFRA-Standards eingeschränkt. Ab Juli 2026 unterliegen sie in bestimmten Konzentrationen auch der EU-Deklarationspflicht.
Neu: Weitere Terpene aus natürlichen Ölen Verschiedene Terpene und Terpenoide, die häufig in Citrus-, Lavendel- und Eukalyptusölen vorkommen, werden neu in die Pflichtliste aufgenommen.
Neu: Bestimmte Zimtverbindungen und Phenylpropanoide Natürliche Extrakte aus Zimtrinde, Gewürznelke und ähnlichen Gewürzpflanzen enthalten Verbindungen, die ab 2026 separat ausgewiesen werden müssen.
Neu: Farnesol und Geraniol in niedrigeren Schwellen Farnesol und Geraniol waren bereits auf der alten Liste. Die neuen Schwellenwerte wurden für Leave-on-Produkte teilweise gesenkt.
Geänderte Schwellenwerte
| Produkttyp | Bisheriger Schwellenwert | Neuer Schwellenwert (ab Juli 2026) | |---|---|---| | Leave-on Produkte (Creme, Parfum, Deodorant) | 0,01 % (100 ppm) | 0,01 % für bestehende Allergene, z. T. niedriger bei neu aufgenommenen | | Rinse-off Produkte (Shampoo, Duschgel, Seife) | 0,001 % (10 ppm) | 0,001 % für bestehende Allergene |
Für spezifische Einzelstoffe in der neuen Liste können abweichende Schwellenwerte gelten — prüfe den vollständigen Anhang III der Verordnung für jeden Stoff einzeln.
Neue Nomenklatur: Stoff-spezifische INCI-Namen statt Sammelbegriffe
Bisher war es unter bestimmten Umständen möglich, Duftstoffgemische unter dem Begriff „Parfum" (oder „Aroma") auf dem Etikett zusammenzufassen. Die neue Verordnung verlangt für deklarationspflichtige Allergene die Ausweisung des spezifischen INCI-Namens — auch dann, wenn sie Teil einer Fertigmischung sind.
Das bedeutet: Wenn du einen Fertig-Duftstoff (z. B. von einem Duftstofflieferanten) einsetzt, musst du wissen, welche der 82 Allergene in welchen Konzentrationen darin enthalten sind. Dein Lieferant muss dir diese Informationen bereitstellen.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Deklarationspflicht gilt für alle kosmetischen Mittel nach EU 1223/2009, die:
- Duftstoffe oder Aromastoffe enthalten
- In der EU auf dem Markt bereitgestellt werden (Verkauf, Verschenkung, gewerbliche Nutzung)
Das schließt explizit ein:
- Parfums, Eau de Toilette, Colognes
- Duschgel, Shampoo, Conditioner
- Körperlotion, -creme, Hand- und Fußpflege
- Deodorant und Antitranspirant
- Lippenpflege und dekorative Kosmetik mit Duftung
- Naturkosmetik mit ätherischen Ölen
- Seifen und feste Shampoos mit Duftstoffen
Ausnahme: Produkte ohne jegliche Duftzusätze sind nicht betroffen.
Was du jetzt tun musst
Schritt 1: Rohstoff-Audit
Erstelle eine vollständige Liste aller Rohstoffe mit Duftstoff-Charakter, die du in deinen Produkten einsetzt. Dazu zählen:
- Ätherische Öle und Absolutes
- Synthetische Duftstoffe und Aromachemikalien
- Fertige Duftstoffmischungen
- Naturextrakte mit bekanntem Duftstoff-Anteil (z. B. Vanilleextrakt, Rosenwasser)
Schritt 2: Allergenprofil ermitteln
Für jeden Rohstoff benötigst du das Allergen-Profil — d. h. welche der 82 Pflichtallergene in welcher Konzentration enthalten sind. Bei Fertigmischungen fordere diese Information von deinem Lieferanten an. Bei ätherischen Ölen gibt es Referenzdaten (GC/MS-Analysen), die dein Lieferant bereitstellen sollte.
Schritt 3: Schwellenwert-Prüfung je Produkt
Berechne für jedes Produkt, in welcher Endkonzentration jeder Allergen-Stoff vorkommt. Liegt er über dem Schwellenwert (0,01 % für Leave-on, 0,001 % für Rinse-off), muss er deklariert werden.
Beispiel: Du verwendest Lavendelöl (2 % in einer Körperlotion). Lavendelöl enthält typischerweise 20–45 % Linalool und 1–3 % Geraniol. Bei 2 % Lavendelöl in der Lotion bedeutet das: Linalool liegt bei ca. 0,4–0,9 % — weit über dem 0,01 %-Schwellenwert für Leave-on. Linalool muss also im INCI-Verzeichnis separat ausgewiesen werden.
Schritt 4: Etiketten und INCI-Liste überarbeiten
Aktualisiere die INCI-Liste auf deinem Etikett um alle neu deklarationspflichtigen Stoffe. Denke auch an:
- Online-Produktbeschreibungen (EU-Fernabsatzpflichten)
- PIF-Aktualisierung (INCI-Liste im PIF muss mit dem Etikett übereinstimmen)
- CPNP-Notifizierung (Inhaltsstoffe im Portal aktualisieren)
Schritt 5: CPSR prüfen lassen
Falls deine CPSR älter ist und Duftstoffe enthält, solltest du deinen Sicherheitsbewerter fragen, ob eine Aktualisierung nötig ist. Insbesondere wenn sich die INCI-Liste ändert, kann das eine Neuausstellung von Teil A erfordern.
Übergangsfrist im Detail
Die Verordnung 2023/1545 sieht folgende Fristen vor:
- Ab 1. Juli 2025: Neue Produkte müssen bereits konform sein
- Ab 1. Juli 2026: Bestehende Lagerware muss aus dem Handel genommen oder neu etikettiert sein
- Keine Ausnahme für Kleinhersteller: Die Frist gilt unabhängig von der Betriebsgröße
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn du heute noch Produkte mit alter Etikettierung verkaufst, die nach Juli 2026 noch im Lager oder bei Händlern liegen, ist das ein Compliance-Problem. Plane entsprechend deinen Lagerbestand ein.
Wie IndiePiff die Umstellung erleichtert
IndiePiff aktualisiert seine Allergen-Datenbank automatisch mit den neuen Pflicht-Stoffen. Das bedeutet:
- Bei der Rezeptur-Eingabe zeigt IndiePiff sofort an, welche der 82 Allergene in deinen Rohstoffen enthalten sind
- Schwellenwert-Prüfung erfolgt automatisch für Leave-on und Rinse-off
- Die generierte INCI-Liste enthält automatisch alle deklarationspflichtigen Allergene in der richtigen Reihenfolge
- CPNP-Export und PIF-Dossier werden mit der aktualisierten Liste erstellt
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Verordnung (EU) 2023/1545. Für produktspezifische Fragen zur Allergen-Deklaration wende dich an einen qualifizierten Sicherheitsbewerter oder Kosmetikrecht-Anwalt. Die vollständige Allergen-Liste sowie die konsolidierten Schwellenwerte entnimmst du dem offiziellen Amtsblatt der EU.